Mietbedingungen für unsere Reisemobile (AGB)

Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen AGB werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobiles Inhalt des zwischen Reisemobile Ebert -nachstehend Vermieter genannt - und Ihnen zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch! 

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

1.1 Gegenstand des Vertrages mit Reisemobile Ebert ist ausschließlich die Mietweise Überlassung des Reisemobiles. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

1.2 Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, Hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

1.3 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch indirekt entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.

1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.

1.5 Die Miete beginnt mit der Übernahme des Reisemobiles durch den Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe hat der Mieter das Reisemobil an einen Beauftragten des Vermieters persönlich zu übergeben und das Rücknahmeprotokoll, das der Beauftragte bei der Rückgabe anfertigt, zu unterzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für Schäden am Reisemobil nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ebenso haftet der Mieter für den Mietzins bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer für Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren.

2. Mindestalter

Mindestalter des Mieters und des Fahrers 21 Jahre, Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. der Klasse B seit mindestens drei Jahren. Es ist zu beachten. dass Wohnmobil-Modelle ein Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben können und dafür der Führerschein der Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse C erforderlich ist.

3. Mietpreise, Versicherungen

3.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Die Saisonpreise werden entsprechend der Inanspruchnahme durch den Vermieter berechnet.

3.2 Die Mietpreise beinhalten: 300 Freikilometer pro Tag, darüber hinaus werden 0,20 EUR je Mehrkilometer berechnet, Teilkasko mit EUR 1000.- Selbstbehalt und Vollkaskoschutz mit EUR 1000.- Selbstbeteiligung pro Schadensfall; unbegrenzte Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten; Mobilitätsgarantie der Hersteller. Treibstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.

3.3 Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgebracht werden. Anderenfalls berechnet der Vermieter die Kosten für den Kraftstoff zuzüglich einer Gebühr von 25.- €.

3.4 Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Übergabe bis zur Rücknahme. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde EUR 25,00 (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die Ihr Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

3.5 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Servicepauschale von EUR 85,- berechnet. In der Servicepauschale enthalten ist die jeweils genannte Ausstattung, Bereitstellung, intensive Einweisung, WC-Chemie maximal 1l. und 11 kg Gas.

3.6 Reinigung des Innenraumes und Außenbereichs ist vor Rückgabe vom Mieter durchzuführen. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung berechnen wir je Reinigungspauschale von EUR 125.-. Eine nicht geleerte und gereinigte Toilette berechnen wir mit EUR 100 €.

4. Reservierung, Rücktritt und Umbuchung

4.1 Reisemobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich.

4.2 Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Mietpreisanzahlung von 30 % des Mietpreises (Überweisung) oder bei Vertragsunterzeichnung in bar zu leisten. Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.

4.3 Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises lt. Reservierungsdaten zu zahlen: Bis zu 50 Tagen 30%, bis zu 15 Tagen 80%, weniger als 15 Tage bis Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme: 100 %. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In vielen Fällen kann sich der Mieter gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen, deren Abschluss ausdrücklich empfohlen wird.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1 Der restliche Mietpreis muss 30 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto vom Vermieter gebührenfrei für den Empfänger eingegangen sein, spätestens jedoch bei Fahrzeugübernahme beim Vermieter gebührenfrei in bar hinterlegt werden. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden voraussichtlicher Mietpreis sofort fällig und die Kaution in bar bei Fahrzeugübergabe. Die Kaution von EUR 1000.- muss in bar bei Fahrzeugübergabe hinterlegt werden.

5.2 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung in bar oder innerhalb eines Monats auf das Konto des Kunden überwiesen. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet.

5.3 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen.

6. Haftung, Vollkaskoschutz

6.1 Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen, trägt der Mieter bis zu EUR 1000.- pro Schadenfall. Diese Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.

6.2 Die Haftung des Mieters ist auch bei von ihm zu vertretenden Schäden auf die in Ziffer 6.1 genannten Höchstbeträge beschränkt pro Schadenfall.

6.3 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten legt der Vermieter dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen (sofern vorhanden) für entsprechende Schäden vor.

6.4 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die bei der Benutzung durch einen berechtigten oder nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 9) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 10) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

6.5 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.

7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot

7.1 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter, spätestens jedoch 2 Tag nach Übergabe des Fahrzeuges dem Vermieter anzuzeigen.

7.2 Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.

8. Verhalten bei Unfällen

8.1 Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.

8.3 Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

9. Berechtigte Fahrer

9.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung angegebenen Fahrern gelenkt werden.

9.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen.

10. Verbotene Nutzung

10.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände.

10.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. Im Besonderen auch regelmäßiges Überprüfen von Luftdruck in den Reifen, sowie Motorölstand und Kühlwasserstand.

10.3 Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.

11. Übergabe, Rücknahme

11.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch den Vermieter teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen mit dem Vermieter durchzuführen.

11.2 Übergaben: Montag bis Freitag nachmittags ab 15:00, Rücknahmen: Montag bis Freitag vormittags bis 09:00, oder nach Vereinbarung. Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden. Bei Überziehung des vereinbarten Rückgabezeitpunkts um mehr als 3 Stunden wird der Tagespreis für jeden angefangenen weiteren Tag berechnet. Eventuell anfallende Kosten und Schadenersatzansprüche von anderen Kunden, die aus einer verspäteten Fahrzeugrückgabe resultieren, müssen wir Ihnen ebenfalls in Rechnung stellen.

11.3 Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

12. Ersatzfahrzeug

Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein zumutbares Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Vermieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.

13. Auslandsfahrten

Auslandfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

14. Reparaturen

14.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von EUR 150,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung vom Vermieter in Auftrag gegeben werden.

14.2 Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 6).

14.3 Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder Schadenersatz, soweit der Vermieter einen Mangel des Fahrzeuges zu vertreten hat. Zur Abhilfe hat der Kunde dem Vermieter unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Hierbei sind insbesondere landesspezifische Gegebenheiten (Infrastruktur) zu beachten, evtl. Verzögerungen gehen zu Lasten des Mieters.

14.4 Schadenersatzansprüche für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.

15. Beschränkung der Haftung

15.1 Für Schadenersatzansprüche wegen nach Vertragsabschluss entstandener, vom Vermieter zu vertretender Mängel des Fahrzeuges, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Vermieter bei Personenschäden bis EUR 50.000 bzw. für Sachschäden bis zum dreifachen Mietpreis.

15.2 Eine Haftung vom Vermieter für vertragliche Ansprüche ist bei leichter Fahrlässigkeit vom Vermieter ausgeschlossen.

15.3 Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist maximal auf 3 mal den Tagesmietpreis begrenzt.

16. Ausschlussfrist, Verjährung

16.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

16.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist.

16.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

17. Speicherung und Weitergabe von Personendaten

17.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten speichert.

17.2 Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä.

18. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird der Standort des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
Um eine Buchung endgültig durchzuführen müssen Sie die AGB 's /AVB akzeptieren.     

STAND: 01.10.2020